Re: kleines gedankenspiel… - Phisher schwimmen in gestohlenen Geheimn…
schwimmenerhöchstens käme hier der Versuch einer Geldwäschehandlung in
> Frage. Und dieser Versuch dürfte beim Vorsatz scheitern, da deine
> Absicht eben NICHT war, die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Im
> Gegenteil!
Geldwäsche ist soweit richtig. Ob es einen Vorsatz gab, läßt sich nur
anhand von Indizien feststellen.
Polizei und Staatsanwaltschaft gehen erst einmal von Vorsatz aus. Es
kann ja sein, daß Sie sich am Betrug beteiligen wollten und dann
kalte Füße bekamen, woraufhin Sie Anzeige erstatteten. Es besteht
also ein begründeter Anfangsverdacht.
Das Gericht muß dann die Indizien prüfen. Da gibt es zunächst einmal
Ihre Willenserklärung gegenüber dem Betrüger — Sie haben durch die
Übermittlung Ihrer Kontodaten das Angebot unterbreitet, diese
Transaktion durchzuführen. Bei den meisten Amtsrichtern ist das schon
für einige Tagessätze gut. Mit ein wenig Glück sind Sie anschließend
nicht vorbestraft.
Wenn Sie Ihre Unschuld beweisen können (am besten ist eine rechtliche
Beratung durch Ihren Anwalt, bevor Sie das Angebot des Betrügers
angenommen haben — dann sind Sie fein raus), dann ist auch ein
Freispruch drin.