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Es sind zwar durchaus
zwei getrennte Artikel, die aber einen sehr ernsten Bezug zu einander
haben. Ähnlich wie sich aus der Kombination von Art. 1 und 2 das APR
ableiten läßt.
Die Frage war, ob es einen fundamentalen Unterschied zwischen der
“Unverletzlichkeit der Wohnung” und der des “PC” gebe.
Lesen!!! Die Unverletzlichkeit der Wohnung, bezieht sich ja wohl auch
auf den Inhalt der Wohnung! Ebenso läßt sich wunderbar die
Eigentumsgarantie heranziehen.
Gnaseweis ist dieser Meinung und hat das mit dem Hinweis auf GG 13,14
auch belegt.
Nein, Gnaseweis hat belegt, das er ein GG besitzt, sonst nichts.
Die Entgegnung es sind zwar durchaus
zwei getrennte Artikel, die aber einen sehr ernsten Bezug zu einander
haben. Ähnlich wie sich aus der Kombination von Art. 1 und 2 das APR
ableiten läßt.
ist schon ziemlich schwach. Sowas sagen meine Studenten immer,
Aha, ein Professor für Recht, wunderbar, also ich finde Studenten die
mit dem APR argumentieren nicht so schlecht. Aus diesen Artikeln ein
Allgemeines Persänlichkeits-Recht herzuleiten, ist eine enorme
Abstraktionsleistung. :-)
wenn sie schwimmen.
Das hat wenig mit Schwimmen zu tun, Querverweise sind im Recht
durchaus üblich, man nehme nur mal 1908iBGB.
Dann ist alles immer ganz komplex, dies hängt von dem
ab, Genaues kann man nicht sagen und überhaupt.
Leider habe ich das so nicht ausgeführt. Ich habe festgestellt, das
es eine enge Verknüpfung zwischen 13 und 14 gibt und das APR als
ähnliches Beispiel angeführt. Wenn das nicht zulässige Beweisführung
in einer Klausur ist, vermag ich das noch einzusehen, aber hier im
Forum, wo eine genaus Betrachtung den Rahmen sprengen würde, sehe ich
das als zulässige Beweisführung an.
Hier ist es der “sehr ernste Bezug”.
Aha, die Eigentumsgarantie und die Unverletzlichkeit der Wohnung
haben also keinen Bezug zu einander. Ich bin froh, das ich bei jemand
anderem Recht gehört habe, aber gut. Auch die Lehrmeinungen und die
Schwerpunkte können sich aber durchaus unterscheiden. Ohne
Unverletzlichkeit der Wohnung, kann Eigentum wohl schlecht garantiert
werden, oder siehst Du das anders?
Ableitungen sind, ausser in der
Mathematik, nicht so belastbar wie die Stützstellen.
Mathematiker auch noch. Ich kenne keine Stützstellen in der
Mathematik, aber das liegt vielleicht daran, das ich nur BWL und
nicht hier studiert habe.

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